Allgemeine Geschäftsbedingungen

Axel Gudat Parkett & Fussbodentechnik (Stand: 2026)

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Axel Gudat
Parkett & Fussbodentechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, in Textform (z. B. E-Mail) oder durch
Beginn der Arbeiten zustande.

2. Vertragsgrundlagen

Die Leistungen entsprechen den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.

3. Ausführungsfristen / höhere Gewalt

Ausführungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern vereinbarte
Fristen um die Dauer der Behinderung.
Der Auftraggeber wird unverzüglich über Beginn und Ende der Verzögerung informiert. Dauert die Verzögerung
unangemessen lange, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
bestehen insoweit nicht.

4. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen.
Für Unternehmer: Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder wird die
Leistung genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Für Verbraucher: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Verbraucher die Leistung nutzt oder innerhalb von 14
Kalendertagen nach Aufforderung keine Abnahme erklärt, sofern er bei der Aufforderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge
hingewiesen wurde (§ 640 Abs. 2 BGB). Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

5. Material, Untergrund, Mitwirkungspflichten

Bei Parkett liefert der Auftragnehmer die Dimensionen nach DIN.
Der Auftraggeber hat die Unterböden in einem normgerechten, trockenen, ebenen, sauberen und tragfähigen Zustand
bereitzustellen.
Zusätzliche Leistungen wie Feuchtigkeitssperren, Spachtelarbeiten, Risssanierungen, Grundierungen oder
Entkopplungssysteme werden gesondert berechnet.
Die Flächen müssen frei zugänglich sein. Behinderungen berechtigen zur Berechnung von Wartezeiten und Zusatzkosten.

6. Gewährleistung / Haftung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB).
Verjährungsfrist:- Verbraucher bei Bauwerken: 5 Jahre- im Übrigen: 2 Jahre- Unternehmer: 2 Jahre ab Abnahme
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir uneingeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei Schäden durch falsches Raumklima, Feuchtigkeit, unsachgemäße Nutzung
oder mechanische Überbeanspruchung.

7. Naturprodukt Holz / Renovierungsarbeiten

Holz ist ein Naturprodukt. Farb-, Struktur- und Maßabweichungen sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar.
Bei Renovierungs- und Schleifarbeiten an Parkettböden besteht das Risiko von Ablösungen der Parkettstäbe oder
Decklamellen durch Vorschäden, Alterung oder unzureichende Verklebung. Diese Risiken sind technisch nicht vollständig
prüfbar und stellen keinen Mangel dar.

8. Preise / Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Vorausgesetzt wird eine direkte Anfahrt an das Bauobjekt. Mehrkosten durch erschwerte Anfuhr oder längere
Transportwege werden gesondert berechnet.
Für Transporte über das 2. Obergeschoss hinaus sind mechanische Transportmittel bauseits bereitzustellen.
Strom (230 V / 16 A träge) ist bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Skontoabzüge sind unzulässig.
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt (§
632a BGB) verlangt werden.
Verzugszinsen:- Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz- Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern hierauf hingewiesen wurde.

9. Arbeiten außerhalb üblicher Arbeitszeiten

Werden Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangt, sind die anfallenden Lohnzuschläge zusätzlich zu
vergüten.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes. Der
Auftraggeber tritt bereits jetzt seine daraus entstehenden Forderungen in Höhe unserer offenen Ansprüche an uns ab.
Im Falle von Pfändungen ist auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und wir sind unverzüglich zu informieren.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe nicht verarbeiteter Ware zu verlangen.

11. Kreditwürdigkeit

Wesentliche Verschlechterungen der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen uns, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Werden diese nicht erbracht, sind wir nach Fristsetzung zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz
berechtigt.

12. Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

14. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche
Gerichtsstand.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt